Über
Das RT-I ist ein Rettungsmesser, welches auf der Basis des LL80 der Bundeswehr entwickelt wurde.
Es besitzt eine Hakenklinge mit Teilwellenschliff. Der Griff besteht aus glasverstärktem Nylon. Ebenso ist ein Glasbrecher im Kopf, und ein ausfaltbarer Schlitzschraubenzieher & Marlspiker im Griff integriert.
Kleidung, Gurte und Kernmantelseile bis 11mm stellen für das RT-I kein Hindernis dar. Vollkommen gefährdungsfrei lässt sich die Klinge selbst mit Handschuhen einhändig öffnen.
Das folgende ist keine Rechtsberatung. Sollte Unsicherheit über die Legalität des RT-I bestehen, so wenden Sie sich bitte an einen Waffenrechtsanwalt.
Bei der Entwicklung des RT-I haben wir uns am Rahmen des BKA-Feststellungsbescheid Z-20 (2003) orientiert, wodurch diese Art Messer als Werkzeug, und nicht als Messer einzustufen ist. Später, in Feststellungsbescheid Z-543 (2022), bestätigte das BKA, dass Verbotsnormen des WaffG für diese Art von Rettungsmesser nicht gelten, sowie dass diese nicht als Einhandmesser im Sinne von §42a WaffG gelten. Unserer Ansicht nach gelten diese Feststellungen des BKA für das RT-I.
Das RT-I ist ein Rettungsmesser, welches auf der Basis des LL80 der Bundeswehr entwickelt wurde.
Es besitzt eine Hakenklinge mit Teilwellenschliff. Der Griff besteht aus glasverstärktem Nylon. Ebenso ist ein Glasbrecher im Kopf, und ein ausfaltbarer Schlitzschraubenzieher & Marlspiker im Griff integriert.
Kleidung, Gurte und Kernmantelseile bis 11mm stellen für das RT-I kein Hindernis dar. Vollkommen gefährdungsfrei lässt sich die Klinge selbst mit Handschuhen einhändig öffnen.
Das folgende ist keine Rechtsberatung. Sollte Unsicherheit über die Legalität des RT-I bestehen, so wenden Sie sich bitte an einen Waffenrechtsanwalt.
Bei der Entwicklung des RT-I haben wir uns am Rahmen des BKA-Feststellungsbescheid Z-20 (2003) orientiert, wodurch diese Art Messer als Werkzeug, und nicht als Messer einzustufen ist. Später, in Feststellungsbescheid Z-543 (2022), bestätigte das BKA, dass Verbotsnormen des WaffG für diese Art von Rettungsmesser nicht gelten, sowie dass diese nicht als Einhandmesser im Sinne von §42a WaffG gelten. Unserer Ansicht nach gelten diese Feststellungen des BKA für das RT-I.
Rescue Tool I (RT-I)
SKU:820106
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